herzlich willkommen

Wir freuen uns, dass Du den Weg zu uns gefunden hast. Schaue Dich in Ruhe um und wenn es Dir gefällt was Du siehst, melde Dich.

Über uns

Unsere Fahrschule in Worpswede besteht seit Januar 2007. Der Schwerpunkt liegt in der PKW- und Motorradausbildung. Darüber hinaus bieten wir eine Ausbildung in den Nutzfahrzeug-Klassen an.

Freut euch auf tolle Erfahrungen

Führerscheinklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Klasse B 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse CE

Fahrzeugkombination, aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Klasse A

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

Klasse A1

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse AM

Moped, Mokick, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz. bis 350 kg ohne Gewicht der Batterien bis max. 50 ccm und max. 45 km/h Elektromotoren bis 4 kW

Klasse T

Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).

Fahrzeuge

Du möchtest wissen mit welchen Fahrzeugen unsere Fahrschule ausgestattet ist?

Unterrichtszeiten

Beachtet unsere nächsten Unterrichtstermine. Wir bieten in regelmäßigen Abständen einen Blockunterricht an. Innerhalb von 2 Wochen werden in einem geschlossenen Kurs alle Unterrichtseinheiten angeboten. Eine genaue Beschreibung der Themen und weitere Termine findet Ihr auf dem folgenden Link.

Unser Service

Kompetent und freundlich

Transparente Ausbildung

Modernste Medien

Jede menge Humor

Umfangreiche Beratung

Optimale Prüfungsvorbereitung

Betreuung während der Prüfung

Erledigung der Behördengänge

Erste-Hilfe in der Fahrschule

für deinen Führerscheinantrag benötigst du:

  • Eine Kopie des Personalausweises; Vorder- und Rückseite (einfach mitbringen und wir erledigen die Kopie)
  • Eine Erste-Hilfe-Bescheinigung (Ausbildung wird in der Fahrschule angeboten)
  • Einen aktuellen Sehtest
  • Ein biometrisches Passbild
 
Für den Führerschein ab 17 benötigen wir darüber hinaus noch:
  • Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Vordruck bei uns erhältlich)
  • Unterlagen von jeder Person, die als Begleitperson gemeldet werden soll. Es können unbegrenzt Personen genannt werden.
 
Führerschein ab 17; Anforderung an die begleitende Person
  1. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Die Begleitperson muss min. seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleiten mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigen Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  3. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Social media

Ihr findet uns auch bei Facebook. Abonniert uns und erhaltet wöchentliche Updates zu unseren bestandenen Schülern.

Fahrschule Carsten Müller

Bergstraße 32

27726 Worpswede

Büro- und Anmeldezeiten:

Mo.-  Do. 17.00 – 18:30 Uhr